Allgemeine Geschäftsbedingungen mit
Besucherordnung der Schlossfestspiele
Ettlingen 2024
1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Besucherordnung sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten der Schlossfestspiele Ettlingen zustande kommt. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielpläne, Anfangs- und Aufführungszeiten Die gültigen Spielpläne mit den Spielstätten und Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Schlossfestspiele Ettlingen ersichtlich. Einlass für alle Stücke ist eine halbe Stunde vor Spielbeginn. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. Sollten aus künstlerischen, technischen oder aus dispositiven Gründen Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, werden wir uns bemühen, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
3. Eintrittspreise Die Schlossfestspiele Ettlingen geben die jeweils gültigen Eintrittspreise in ihren offiziellen Veröffentlichungen – in Druckschriften und im Internet – in der Touristinfo Ettlingen sowie an der Tages- und Abendkasse bekannt. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises bzw. mit der entsprechenden Genehmigung gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist auch beim Einlass vorzuzeigen. Die Konditionen für Ermäßigungen und entsprechende Preise werden in der Touristinfo und der Tages- und Abendkasse (z.B. durch Aushang, Printmedien) bekannt gegeben, ebenso ggf. abweichende oder ergänzende Regelungen.
4. Ermäßigungen und Freikarten Die Eintrittskarten sind gleichzeitig kostenlose Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt am Veranstaltungstag im Verbundgebiet des KVV. Ermäßigungsmöglichkeiten gelten für alle Eigenproduktionen der Schlossfestspiele Ettlingen und Sonderveranstaltungen. 10% Gruppenrabatt ab 20 Personen 20% Gruppenrabatt ab 50 Personen 50 % Ermäßigung für Schüler, Auszubildende, Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis) und Studierende (bis zum 27. Lebensjahr) sowie Schwerbehinderte (ab 50%). Eine Begleitperson je Rollstuhlfahrer oder Schwerbehinderten mit dem Merkmal B erhält eine Freikarte. 10 % Aktionsrabatt nach zeitlicher Maßgabe der Intendanz auf alles mit Ausnahme von Erbprinzveranstaltungen. Pro angefangenen zehn Kindern/Schülern je Kindergartengruppeoder Schulklasse erhält eine Begleitperson freien Eintritt beim Familienstück (nur bei der Touristinfo Ettlingen direkt buchbar unter 07243 101-333). Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Der Grund zur Inanspruchnahme der Ermäßigung muss beim Kauf der Karten sowie Einlass nachgewiesen werden. Für bereits gekaufte Karten wird nachträglich keine Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte Karten sind nur auf Personen mit demselben Anspruch auf Ermäßigung übertragbar. Sollen ermäßigte Tickets in Normalpreistickets umgewandelt werden, ist an der Abendkasse oder in der Touristinfo ein Aufpreis zu bezahlen. Als Kind gilt, wer unter 18 Jahre alt ist.
5. Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenverkauf Karten können telefonisch reserviert werden. Hierbei gilt eine Reservierungsdauer von zwei Wochen und einer Woche während der Festspielzeit (ab 15.06.2024 – 11.08.2024). Ab einer Woche vor der Veranstaltung ist keine Reservierung, sondern nur noch ein verbindlicher Kauf möglich. Die Tickets können dann gegen Rechnung in der Touristinfo oder an der Abendkasse abgeholt werden. Bei Nichtabholung wird dem Kunden automatisch die Rechnung über den Kartenkaufpreis und die Bearbeitungsgebühr zugesandt.
6. Online Kartenverkauf Für den Kartenverkauf über das Internet gilt deutsches Recht. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nehmen die Schlossfestspiele Ettlingen das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Schlossfestspiele Ettlingen bzw. des Hotel Restaurant Erbprinz, wie auch weiterer Kooperationspartner enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage der Schlossfestspiele Ettlingen und über Reservix angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit die Schlossfestspiele Ettlingen Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen/Gastronomie anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, gilt § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies beinhaltet u. a., dass ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Schlossfestspiele Ettlingen und Reservix bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Siehe Punkt 10.
7. Schlossfestspiel-Gutscheine Es können Gutscheine mit einem beliebigen Wert erworben werden. Für Geschenkgutscheine wird keinerlei Ermäßigung gewährt. Die Schlossfestspielgutscheine sind unbegrenzt gültig. Beim Einlösen von Schlossfestspiel-Gutscheinen ist eine Bargeldrückerstattung ausgeschlossen, Differenz- bzw. Restbeträge werden nicht ausgezahlt.
8. Print@Home Tickets, die über das Internet erworben und zu Hause ausgedruckt werden, dürfen nicht kopiert werden; nur der/die ersten Zuschauer:in, welche/r das Ticket am Einlass vorzeigt, ist eintrittsberechtigt. Siehe Punkt 10. Hierzu darf der Kunde zum Zweck der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein Druckexemplar anfertigen. Das print@hometicket ist nur gültig, wenn es im Gesamten auf einem Papier der Größe DIN A4 gedruckt wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes print@home-ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Ein Weiterverkauf des Tickets ist nicht zulässig. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass sich z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes weitere Personen mit demselben Barcode Zugang zu der Veranstaltung verschaffen. Aus diesem Grund sind Zuschauer gehalten, das print@hometicket wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem eventuellen Missbrauch vorzubeugen. Bei Verlust und /oder Missbrauch des print@home-ticket übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es
besteht weder ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht noch ein Anspruch auf Umtausch von Karten.
9. Postzustellung Auf Wunsch werden Eintrittskarten postalisch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,90 € zugesandt. Eine Gewähr für die rechtzeitige Postzustellung der Karten wird nicht übernommen. Das Versandrisiko trägt der/die Käufer:in.
10. Kartenrückgabe, -umtausch, – verlust Kartenumbuchungen, -umtausch auf einen anderen Termin oder eine andere Vorstellung sind grundsätzlich nur bis zwei Wochen vor dem Aufführungstermin, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Ticket möglich. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, das Nutzungsrecht an der Eintrittskarte erworben zu haben. Der Besitzer einer Origina-leintrittskarte hat gegenüber dem Besitzer der entsprechenden Ersatzeintrittskarte den Nutzungsvorrang. Die Schlossfestspiele Ettlingen sind hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Besitzer der Originaleintrittskarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzeintrittskarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die Rücknahme gekaufter und ausgehändigter Karten gegen Bargeld ist ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Kauf von Programmheften und Merchandise-Artikeln. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsänderungen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellungen kostenlos getauscht werden. Fällt eine Vorstellung aus oder muss vor der Pause bzw. innerhalb der ersten Hälfte nach Beginn abgebrochen werden, wird eine Ersatzvorstellung angeboten oder der Eintrittspreis in Form eines Wertgutscheins erstattet. Entstandene Fahrtkosten und/oder Parkgebühren werden nicht erstattet. Das gleiche gilt auch, wenn eine Vorstellung entgegen dem festgelegten Spielplan kurzfristig (d. h. auch am Aufführungstag) geändert werden muss. Bei Änderung der vorgesehenen Rollenbesetzung oder Abbruch einer Vorstellung nach der ersten Pause bzw. Hälfte besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung bzw. Erstattung des Eintrittspreises.
11. Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten aus telefonischen und schriftlichen Bestellungen (auch per E-Mail) oder aus Online Kartenkauf werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Die Schlossfestspiele Ettlingen verweisen auf die Datenschutzgrundverordnung und Informationspflicht der Stadt Ettlingen, welche über Link https://www.ettlingen.de/site/Ettlingen/node/1391328/index.html eingesehen werden kann.
12. Höhere Gewalt Ein Fall der höheren Gewalt liegt vor bei jedem unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignis, wie Krieg, terroristischer Auseinandersetzung, Pandemien wie etwa Covid-19 oder Arbeitskämpfen, welche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks sowie nicht von uns verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen und rechtmäßige Aussperrungen. Im Falle einer Verhinderung der Erfüllung der Verpflichtungen bzw. einer Verzögerung der Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Vertrag werden wir dem/der Besucher:in
unverzüglich den Eintritt sowie später den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen. Wir werden uns bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. Für die Dauer und im Umfang der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkung sind wir von solchen Pflichten aus dem Vertrag befreit, die von der höheren Gewalt betroffen sind, und schulden insoweit auch keinen Schadensersatz. Zudem können wir oder der/die Besucher:in vom Vertrag zurücktreten, wenn abzusehen ist, dass die Leistung von uns nicht innerhalb einer zumutbaren Zeit erbracht werden wird. In diesem Fall wird der Kaufpreis der Tickets von uns erstattet. Gleiches gilt im Fall der Absage einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt. Bei Verlegung einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt behalten Tickets ihre Gültigkeit oder werden wahlweise erstattet.
13. Haftung Für Schäden, die ein/e Besucher:in im Schloss, dem Schlosshof und in der Schlossgartenhalle erleidet, haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 14. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. b) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen uns und Besucher:innen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Ettlingen, sofern der/die Besucher:in Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. c) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
15. Besucherordnung a) Einlass wird nur mit einer gültigen personalisierten Eintrittskarte gewährt. Ausweiskontrollen sind möglich und zulässig. Besucher:innen erklären sich mit dem Kauf der Eintrittskarten mit der Ausweiskontrolle durch das Einlass- und Kontrollpersonal der Schlossfestspiele Ettlingen einverstanden. Zuschauer:innen, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. b) Es ist der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz einzunehmen. c) Den Zuschauern wird empfohlen, sich trotz Überdachung im Schlosshof auf Wind, Kälte und Nässe einzurichten. d) Aushänge und Hinweisschilder im Haus sind zu beachten. Den Anweisungen des Einlass- und Kontrollpersonals ist Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen der Schlossfestspiele Ettlingen ist jeweils ein/e verantwortliche/r Vertreter:in (Tages- oder Abendspielleitung) anwesend, der/die Auskünfte erteilt sowie Beschwerden entgegennimmt. Während seines/ihres Dienstes übt er/sie in Vertretung der Theaterleitung das Hausrecht aus. e) Fotografieren, Filmaufnahmen und Mitschneiden mit Tonaufnahmegeräten während der Vorstellung sind grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Theaterleitung hierfür vorliegt. Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist im Beisein eines Vertreters der Theaterleitung zu löschen. f) Mobiltelefone sind während der Veranstaltung grundsätzlich abzuschalten. g) Im Schlosshof, im Schloss und in der Schlossgartenhalle ist das Rauchen verboten. h) Das Mitnehmen von Speisen in den Zuschauerraum ist untersagt. Getränke dürfen in
bruchsicheren Flaschen in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Gläser sind untersagt.(ausgenommen für Loungegäste) i) Zuschauer:innen können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Aufführung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z. B. starker Alkoholgenuss) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen der übrigen Zuschauer:innen beeinträchtigt. j) Garderoben zum Abgeben der Kleidung gibt es nicht. k) Schirme (Ausnahme Knirps), große Taschen (größer als A4) sind nicht zugelassen und müssen außerhalb der Veranstaltungsstätte untergebracht werden. Taschenkontrollen sind möglich. l) Die Mitnahme von Kinderwagen in den Schlosshof bzw. Vorstellungsraum ist ausgeschlossen. Kinder unter sechs Jahren sind in den Abendstücken nicht zugelassen. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren zu Vorstellungen ist nur für die Aufführungen zulässig, die mit ausdrücklicher Altersangabe für Kleinkinder gekennzeichnet sind. Alle weiteren Altersangaben sind Empfehlungen des Theaters. Säuglinge sollten nicht zu den Aufführungen mitgenommen werden und erhalten bei den Abendstücken keinen Eintritt. Das Jugendschutzgesetz findet Anwendung. m) Das Mitbringen von Tieren ins Schloss und in die Schlossgartenhalle ist nicht zugelassen. – ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde. n) Waffen und offenes Licht dürfen nicht zu den Veranstaltungen mitgenommen werden und zum Einsatz kommen. Werden diese bei der Taschenkontrolle gesichtet, werden sie am Eingang einbehalten. o) Flucht- und Rettungswege in den Zuschauerräumen sind während der Vorstellung immer freizuhalten. Das Stehen oder Sitzen auf den Treppenstufen während der Vorstellung ist ausnahmslos untersagt.
16. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Die Schlossfestspiele Ettlingen sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen. Beschwerden nimmt die Intendanz oder die Verwaltungsleitung der Schlossfestspiele Ettlingen entgegen: Telefon: 07243/101-382 oder -852 E-Mail intendanz@schlossfestspiele-ettlingen.de
17. Inkrafttreten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Besucherordnung treten zum 01.12.2023 in Kraft.